Ad'hoc-Beauftragter oder vorläufiger Verwalter

Wenn eine natürliche oder juristische Person (sehr oft Eigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften) mit einer Blockadesituation, einer Governance-Krise oder punktuellen Schwierigkeiten konfrontiert ist, die deren Funktionieren lähmen, können die Gerichte die Bestellung eines Ad’hoc-Beauftragten oder eines vorläufigen gerichtlichen Verwalters anordnen.

Von einem Gericht bestellter Beauftragter

Der Ad’hoc-Beauftragte bei einem Berufungsgericht ist ein Gerichtshelfer, der von einem Gericht für Aufgaben der vorläufigen Verwaltung oder des Schutzes bestellt wird.

Von einem Gericht bestellter Beauftragter

Der Ad’hoc-Beauftragte bei einem Berufungsgericht ist ein von einem Gericht bestellter Gerichtshelfer.

Zur Bewältigung von Blockaden oder Krisen

Wenn eine natürliche oder juristische Person mit einer Blockadesituation, einer Krise oder punktuellen Schwierigkeiten konfrontiert ist, die deren Funktionieren lähmen

Zur Bewältigung von Blockaden oder Krisen

Wenn eine natürliche oder juristische Person mit einer Blockadesituation, einer Krise oder punktuellen Schwierigkeiten konfrontiert ist, die deren Funktionieren lähmen

Einsatz in einer Gesellschaft, Eigentümergemeinschaft...

Die Aufgaben sind vielfältig: Einsatz in einer Gesellschaft, Eigentümergemeinschaft, Erbengemeinschaft, um Probleme oder Krisen zu lösen oder einen Gesellschafter zu vertreten…

Einsatz in einer Gesellschaft, Eigentümergemeinschaft...

Die Aufgaben sind vielfältig: Einsatz in einer Gesellschaft, Eigentümergemeinschaft, Erbengemeinschaft, um Probleme oder Krisen zu lösen oder einen Gesellschafter zu vertreten…

Allgemeiner Rahmen des Ad'hoc-Mandats oder der vorläufigen Verwaltung

Der Ad’hoc-Beauftragte bei einem Berufungsgericht ist ein Gerichtshelfer, der von einem Gericht für Aufgaben der vorläufigen Verwaltung oder des Schutzes bestellt wird.

Wenn eine natürliche oder juristische Person (sehr oft Eigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften) mit einer Blockadesituation, einer Governance-Krise oder punktuellen Schwierigkeiten konfrontiert ist, die deren Funktionieren lähmen, können die Gerichte die Bestellung eines Ad’hoc-Beauftragten oder eines vorläufigen gerichtlichen Verwalters anordnen.

Dieser Antrag kann von einem Gesellschafter oder einem Mitglied der Erbengemeinschaft gestellt werden, der Großteil der Anträge wird jedoch von einem Rechtsanwalt eingereicht, der für die Abfassung, die Einhaltung der Norm und die Weiterleitung an den bestellten Beauftragten oder Verwalter sorgt.

Die Grundlagen variieren je nach Sachgebiet und Gegenstand des Antrags. Das Zivilgericht ist in Zivilsachen zuständig, das Gericht für Wirtschaftsangelegenheiten in Handelssachen und allgemeiner in allen Fällen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Bestellungsmodalitäten

Der Ad'hoc-Beauftragte oder der vorläufige gerichtliche Verwalter wird durch Beschluss des Präsidenten des Zivilgerichts oder des Präsidenten des Gerichts für Wirtschaftsangelegenheiten bestellt. Der diesem Gerichtshelfer übertragene Auftrag wird vom Gerichtspräsidenten streng definiert; er muss in seinem Gegenstand, seiner Dauer, seinen Befugnissen und den Modalitäten der Rechnungslegung präzise sein. Seine Bestellung entbindet die bestehenden Gesellschafts- oder Satzungsorgane nicht von ihren Aufgaben, es sei denn, der Bestellungsbeschluss sieht etwas anderes vor.

Die Hauptaufgaben

In einer Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft

Governance-Krisen lösen

Fallweise einen Gesellschafter oder ein Satzungsorgan vertreten

Verhandlungen zwischen Gesellschaftern oder Aktionären führen oder aufnehmen

In einer Eigentümergemeinschaft

Vorläufige Verwaltung anstelle des Verwalters

Bestimmte präzise Sorgfaltspflichten erfüllen, wie die Organisation von Hauptversammlungen (HV) oder außerordentlichen Hauptversammlungen (a.o. HV), dringende Arbeiten sicherstellen

Eine gewisse Kontinuität der Geschäftsführung gewährleisten und eine Lähmung bis zur Wahl eines neuen Verwalters vermeiden

In einem Unternehmen in Schwierigkeiten

Den Geschäftsführer unterstützen

Zahlungseinstellungen vermeiden

Einvernehmliche Sanierungen fördern

Die Befugnisse des Ad'hoc-Beauftragten oder des vorläufigen gerichtlichen Verwalters

Seine Befugnisse werden vom Gerichtspräsidenten klar und streng definiert.

Dennoch kann der Gerichtshelfer, wenn er es für notwendig erachtet, einen Antrag beim Gericht stellen, mit dem Ziel (nach entsprechender Begründung), dass seine Befugnisse erweitert oder eingeschränkt werden.

Seine Handlungen verpflichten die juristische Person oder die Erbengemeinschaft oder die vertretene Körperschaft, sie unterliegen jedoch einer strengen gerichtlichen Kontrolle.

Verantwortung und Kontrolle

Der bestellte Gerichtshelfer hat eine Pflicht zur Loyalität, Sorgfalt und Transparenz.

Seine berufliche Haftung kann im Falle eines schwerwiegenden Fehlers bei der Ausübung seines Mandats geltend gemacht werden.

Tarif und Abrechnung

Die Vergütung des Beauftragten oder Verwalters wird vom Taxationsrichter festgesetzt, der auf der Grundlage von Belegen den Betrag und die Zahlungsmodalitäten festlegt und einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlässt, der ungeachtet einer Berufung vorläufig vollstreckbar ist. Die Kanzlei LIFFRAN wendet bei solchen Fällen einen Stundensatz von 140 € netto pro geleisteter Arbeitsstunde an und stellt die Auslagen (Fahrtkosten, Postgebühren oder Kanzleigebühren) nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung.

Eine erfahrene Kanzlei und ein versiertes Team an Ihrer Seite, um Ihre Aufgaben erfolgreich zu meistern.

Kontakt

contact@liffran.com