Immobiliensachverständigenbüro

Liffran, Sud Expertise

Willkommen im Sachverständigenbüro Liffran, Sud Expertise, Ihrem Immobiliensachverständigen, der seit 2009 beim Berufungsgericht Nîmes zugelassen ist. Unsere langjährige Erfahrung in Verbindung mit unserem hohen Sachverstand in der Immobilienbewertung sind verlässliche Werte, die es Ihnen ermöglichen, uns vertrauensvoll zu beauftragen, um Immobilienwerte (Haus, Grundstück, Eigentum, Garage…) unanfechtbar zu machen. Wir sind sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig, und unsere Gutachten werden gemäß der geltenden Sachverständigencharta erstellt und übertreffen sogar die üblichen Empfehlungen.

Zertifizierte Immobilienbewertung

Wir begutachten und bewerten den Verkehrswert Ihrer Objekte, wie Haus, Eigentum, Grundstück, Gewerbeimmobilie, Hotel, Handwerksgebäude…

Zertifizierte Immobilienbewertung

Wir begutachten und bewerten den Verkehrswert Ihrer Objekte, wie Haus, Eigentum, Grundstück, Gewerbeimmobilie, Hotel, Handwerksgebäude…

Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Rahmen

Für Privatpersonen und Unternehmen im außergerichtlichen oder gerichtlichen Rahmen, bei Scheidung, Erbschaft, Steuerprüfung…

Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Rahmen

Für Privatpersonen und Unternehmen im außergerichtlichen oder gerichtlichen Rahmen, bei Scheidung, Erbschaft, Steuerprüfung…

Zugelassen beim Berufungsgericht Nîmes

Seit 2015 ist unser Büro beim Berufungsgericht Nîmes und den angrenzenden Gerichten zugelassen…

Zugelassen beim Berufungsgericht Nîmes

Seit 2015 ist unser Büro beim Berufungsgericht Nîmes und den angrenzenden Gerichten zugelassen…

Sachverständigenbüro Liffran, für eine zertifizierte Immobilienbegutachtung und -bewertung

Der Immobiliensachverständige ist ein unabhängiger und qualifizierter Fachmann, der mit der Bewertung des Verkehrs- oder Mietwerts einer Immobilie beauftragt ist, sei es Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafts- oder Spezialimmobilien (Hotel, Klinik usw.). Wir sind sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Privatpersonen und Unternehmen tätig: bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Steuerprüfung…

Seine Aufgabe ist es, eine objektive, begründete und dokumentierte Schätzung zu liefern, die auf anerkannten Methoden basiert.

Dazu muss er die Immobilie, ihre Nutzungs-, Rechts- und städtebauliche Situation analysieren und die am besten geeignete Bewertungsmethode anwenden:
Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Hotelbewertungsmethode usw.

Viele Kunden beauftragen uns häufig, um Immobilienwerte unanfechtbar zu machen.

Unsere Gutachten werden gemäß der geltenden Sachverständigencharta erstellt und übertreffen sogar die üblichen Empfehlungen. Unsere außergerichtlichen, kontradiktorischen Gutachten, die von einem zugelassenen Sachverständigen erstellt werden, sind rechtswirksam und gerichtlich zulässig.

Kompetenzen und Methodik

Der Immobiliensachverständige muss das Städtebau- und Wohnungseigentumsrecht, die steuerlichen und vermögensrechtlichen Vorschriften, die Analyse der nationalen und lokalen Immobilienmärkte sowie das Lesen von Grundbuch-, Hypotheken- und Katasterdokumenten beherrschen. Sein Gutachten muss präzise, nachvollziehbar und überprüfbar sein und nach Analyse die rechtliche Analyse des Objekts, die Prüfung der dinglichen Rechte und Belastungen der Immobilie, die Untersuchung relevanter Marktvergleiche sowie eine Wertbestimmung mit zahlenmäßiger und begründeter Rechtfertigung umfassen.

Außergerichtliche und gerichtliche Aufträge

Bewertungen von Wohn- und Agrarimmobilien

Häuser, Garagen, Hallen usw.

Freizeitimmobilien

Wohnungen

Landwirtschaftliche Flächen und Betriebe

Enteignung

Nutzungsentschädigung (Wohnbereich)

Nachbarschaftsstörungen

Dienstbarkeiten

Gebäudemängel mit Entzug oder Störung der Nutzung

Immobilientransaktionen (Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft)

Bankfinanzierungen und Hypothekensicherheiten

Besteuerung (IFI, Kapitalgewinne, Steuernachforderungen)

Buchhaltung und Unternehmensprüfung (Vermögensbewertungen)

Private Streitigkeiten (Scheidungen, Teilungen, Gesellschafterkonflikte)

Gewerbliche Bewertungen

Mietwert

Räumungsentschädigung

Mietpreisaufhebung

Industrie- und Handwerksgebäude

Logistikplattformen, IGS, ERP

Atypische Gewerbeimmobilien

Spezialimmobilien:

– Freizeitparks

– Theater

– Kinos

– Kliniken usw.

Gerichtliche oder ergänzende Aufträge für Berechnungen und Abrechnungen

Auseinandersetzungen von ehelichen Güterständen

Feststellung des Umfangs des Gemeinschafts- oder Miteigentums

Berechnungen von Rückforderungen, Ausgleichszahlungen oder Forderungen (abhängig vom ehelichen Güterstand)

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Feststellung des Umfangs des Nachlasses (Aktiva/Passiva)

Fiktive Zusammenführungen und Anrechnung von Schenkungen und Vermächtnissen auf den Nachlass (Bewertung zum Zeitpunkt der Schenkung, Datum der Teilung)

Überprüfung möglicher Pflichtteilsverletzungen (Berechnung der verfügbaren Quoten)

Berechnung der Herabsetzungsansprüche

Feststellung der Erbenrechte

Zusammenstellung von Losen und Teilungsvorschlag

Gesellschaftliche Miteigentumsverhältnisse

Feststellung der gesellschaftlichen Aktiva und Passiva

Bewertung der Einlagen

Analyse besonderer Vergütungen zwischen Gesellschaftern

Bestimmung der Kontokorrentkonten zwischen Gesellschaftern

Bestimmung des Wertes der Gesellschaftsanteile

Bestimmung der Gesellschafterrechte

Der gerichtliche Immobiliensachverständige

EIN UNVERZICHTBARER GERICHTLICHER HELFER

Der Immobiliensachverständige kann einen Antrag auf Aufnahme in eine regionale Liste (Berufungsgericht) stellen oder, nach 5 Jahren beim Berufungsgericht, in die nationale Liste (Kassationsgerichtshof).

Eine Kommission wird über seinen Antrag entscheiden, und wenn er nach Auswahl angenommen wird, wird er einen Eid leisten.

In diesem Rahmen wird er zum gerichtlichen Immobiliensachverständigen, einem unabhängigen Gerichtshelfer, der unter der Kontrolle des Richters steht.

Seine Aufgabe wird es sein, den Richter aufzuklären und unter dessen Kontrolle dem Gericht ein neutrales und objektives Gutachten vorzulegen, indem er die zur Beilegung eines Rechtsstreits erforderlichen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Elemente liefert, wobei die beiden wichtigsten Rechtsgrundsätze, nämlich der Dispositionsgrundsatz (der Prozess ist Sache der Parteien) und der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (niemand darf ohne Anhörung verurteilt werden), zu beachten sind.

Dieses letzte Prinzip ist ESSENZIELL für die Durchführung von Gutachten und gewährleistet die Neutralität des Sachverständigen und seines Gutachtens.

Die Einsatzbereiche sind die gleichen wie bei außergerichtlichen Gutachten, und unter Wahrung des rechtlichen Gehörs muss der gerichtliche Sachverständige die Parteien einberufen und die Gutachtersitzungen (ACCEDIT) organisieren, in der Regel einen Vorentwurf erstellen, dann die Äußerungen der Parteien einholen und analysieren und, sobald dies geschehen ist, sein Gutachten beim Gericht einreichen.

Der gerichtliche Sachverständige ist neutral, er urteilt nicht, sondern klärt den Richter auf: Sein Wort hat einen hohen Beweiswert, ohne jedoch das Gericht zu binden.

Zielsetzung

Der Immobiliensachverständige, und noch mehr der gerichtliche Sachverständige, ist ein Schlüsselakteur für die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit von Immobilientransaktionen. Seine Unabhängigkeit, seine methodische Strenge und seine genaue Kenntnis der lokalen Märkte gewährleisten eine unparteiische Schätzung, die Transaktionen, gerichtliche Entscheidungen und Vermögensprojekte absichert.

Ein Gutachten von einem eingetragenen Sachverständigen erstellen zu lassen, ist mit Kosten verbunden, garantiert aber die Seriosität des unterzeichneten Dokuments.

Die Leistungen des Sachverständigenbüros Liffran

Das Gutachten ist das Ergebnis vieler Arbeitsstunden vor Ort und hauptsächlich im Büro; es umfasst: - Besichtigung und gegebenenfalls Besichtigungsbericht - Anhörung des (der) Antragsteller(s) - Bezeichnung der zu bewertenden Objekte - Die analytische Tabelle der Wohn- und Nutzflächen - Eine detaillierte Beschreibung der Immobilie und ihrer Umgebung - Eine Analyse der Eigentumstitel mit gegebenenfalls Archivrekonstruktion - Eine detaillierte Analyse des Hypothekenstatus - Eine detaillierte Analyse der Städtebauvorschriften - Eine detaillierte Risikoanalyse - Die eigentliche Bewertung, erstellt in Übereinstimmung mit der neuesten geltenden Sachverständigencharta. Ein Gutachten selbst umfasst mindestens 40 Seiten und wird durch die Anlagen ergänzt, die zur Erstellung des vorgenannten Gutachtens dienten Der Bericht und die Anlagen umfassen mindestens 130 Seiten.

Tarif und Abrechnung

Die Vergütung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Sachverständigen ist frei verhandelbar. Der Erste Präsident des Berufungsgerichts Nîmes hat 2019 beschlossen, die Höhe der Stundensätze für eingetragene Sachverständige zu begrenzen. So müssen sich Sachverständige seit 2019 je nach Dienstalter und Qualifikation zwischen 90 € netto/Stunde und 140 € netto/Stunde bewegen. Mit einem Master 2 in Rechtswissenschaften und mehreren hundert seit fast 20 Jahren bearbeiteten Fällen wendet das Büro LIFFRAN bei solchen Fällen den durchschnittlichen Satz von 110 € netto/Stunde für die geleistete Arbeit an und berechnet die Auslagen (Fahrtkosten, Postgebühren oder Kanzleigebühren) nach tatsächlichem Aufwand. Ein einfacher Fall kann (einschließlich Fahrten und Besichtigungen) seriöserweise nicht in weniger als 25 Pauschalstunden bearbeitet werden. ACHTUNG: Der Immobiliensachverständige erstellt ein Gutachten, das keinesfalls mit einer einfachen Wertauskunft gleichgesetzt werden kann. FÜR JEDE WERTANZEIGE SOLLTE MAN SICH AN EINEN IMMOBILIENMAKLER WENDEN

Einige Zahlen zu unserem Büro

0ans
expérience
0
dossiers traités
0j
délai traitement
0%
taux de réussite fiscal

Ein Team von Partnern

Wir sind von spezialisierten Partnern umgeben, um Ihre Aufträge unter den besten Bedingungen erfolgreich auszuführen!

Kostenlose Beratung

04 90 87 05 50

contact@liffran.com